Der Flugplatz für unsere Zukunft | Informationsplattform zum Regionalflughafen Samedan

Article - Der Flugplatz für unsere Zukunft

Allegra | Willkommen | Welcome | Benvenuto | Bienvenue

Es ist Zeit für Neuerungen. Damit der Regionalflugplatz Samedan weiterhin Gäste aus Nah und Fern willkommen heissen, der alpinen Rettung eine Basis und den Engadiner:innen ein Arbeitgeber, Kunde, Partner und Ort für Freizeit und Begegnung sein kann. 

Die Modernisierung von Anlagen und Bauten ist nötig, mehr Platz muss geschaffen werden. Um den strengen Vorschriften und Gesetzen zu genügen, um die Sicherheit hochzuhalten. Damit wir für die Zukunft gerüstet sind.

Der Flugplatz Samedan wird erneuert und erweitert, damit er betriebsfähig, eigenwirtschaftlich, zukunftssicher, weltoffen und Treiber der regionalen Wertschöpfung bleibt. Wir alle profitieren davon: vom Flugplatz für unsere Zukunft.
 

Meilenstein erreicht

Konsens steht für die Entwicklung Flughafenprojekt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Die Bepflanzung ist ein wichtiger Teil des Bauprojekts. Rund 100 Bäume werden entlang des Gebäudes zur Strasse hin gepflanzt.

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12% der Fläche wird mit einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung ökologisch aufgewertet. Das heisst, es wird wenig oder kaum gedüngt und der erste Schnitt erfolgt später, unter anderem zum Schutz von Bodenbrütern.

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In einem ersten Schritt werden 730 Photovoltaik-Module installiert.

Die Wettbewerbsjury kürt das Siegerprojekt des Studienauftrags zur Erneuerung des Regionalflugplatzes.
Das Volk stimmt über die Gewährung eines Verpflichtungskredites von 8,5 Mio. Franken für Investitionen in die Infrastruktur des Regionalflugplatz Samedan ab.
Gründung der Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan (Infra RFS) als selbständige Anstalt der Gemeinden des Oberengadins als Nachfolgeorganisation der Infra des Kreises Oberengadin.
Die Infra RFS und die Engadin Airport AG schliessen eine Leistungsvereinbarung ab über die Betriebsführung des Regionalflugplatz Samedan.
Das Volk stimmt über die Teilrevision der Kreisverfassung ab. Mit dieser wird die Förderung oder Führung des Regionalflugplatzes Kreisaufgabe. Gleichzeitig genehmigt das Volk das Gesetz über die Förderung sowie die Statuten der Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan (Infra).

  • Gemeinsam mit der Bevölkerung entstand die Charta, welche festlegt, wie der politische Willen umgesetzt werden soll. Sie klärt und definiert die Positionierung des RFS. 

    • Sichere, langfristig stabile und bedarfsgerechte Anbindung des Oberengadins und der Regionen an den Flugverkehr mit 
      • zuverlässiger Erreichbarkeit
      • Plattform für Erbringung alpiner Dienste
      • Mitbenützung durch Schweizer Luftwaffe
      • Freizeitnutzung inkl. Aus- und Weiterbildungen
    • Systemrelevante Infrastruktur
      • Von der öffentlichen Hand kontrolliert/gesteuert
      • Erfüllung Leistungsauftrag Kanton Graubünden (Baurechtvertrag)
      • Steigerung der regionalen Wertschöpfung
      • Förderung von Image und Wettbewerbsposition der Region
      • Attraktive Arbeitsplätze
    • Leistungsträger der Destination Engadin St. Moritz
      • Sicherstellung der weltweiten Erreichbarkeit
      • Unterstützung Austausch der Region mit metropolitanen Zentren
      • Beruft sich auf Pionierrolle und führt Tradition weiter
      • Spricht unterschiedliche Nutzergruppen an
      • Ermöglicht Events
      • Zusammenarbeit mit den touristischen Leistungsträgern und Synergienutzung mit Destination
    • Bietet funktionierenden, effizienten, betriebswirtschaftlich sinnvollen und sicheren Betrieb
      • Ermöglicht Betriebsgesellschaft(en) sicheren Betrieb
      • Ermöglicht effiziente Abläufe
      • Kann mit Public Private Partnership gestärkt werden
      • Bietet ergänzende Dienstleistungen und Mantelnutzungen
      • Baut auf regionaler Zusammenarbeit auf
    • Bekennt sich zu Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Soziales)
      • Nimmt Rücksicht auf die Umwelt (erneuerbare Energien, ökologische Innovationen, ökologischer Ausgleich, Immissionen)
      • Stärkt eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (selbsttragend)
      • Legt Wert auf die Akzeptanz der Bevölkerung

    In der Leistungsvereinbarung zwischen der Infra und der EAS vom 25.9.2013 ist festgehalten, dass die EAS Konzessionärin des Bundes ist und verantwortlich zeichnet für den Betrieb des Flugplatzes (Art. 6).

    Link Leistungsvereinbarung

    • Mit dem Gesetz zur Förderung des RFS wird die Infra zur Gewährleistung einer sicheren, nachhaltigen, langfristig stabilen und bedarfsgerechten Anbindung des Oberengadins an den Flugverkehr beauftragt, welche den Ansprüchen der Region Oberengadin gerecht wird. 
    • Die Infra stellt Unterhalt, Erneuerung, Neubau und Betriebsbereitschaft der Infrastrukturanlagen des Regionalflughafens im Rahmen der Zielsetzung gemäss Art. 1 sowie der durch Gesetz und Betriebskonzession der Betriebsgesellschaft begründeten Pflichten sicher.
    • Die Infra stellt die Flughafeninfrastruktur einer Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zur Verfügung.
    • Die Infra kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts zusammenarbeiten.
    • Die Infra kann die Finanzierung von Teilbereichen der Infrastruktur anderweitigen Unternehmen übertragen.

    Link Gesetz zur Förderung des RFS

    Status Regionalflugplatz

    • Der Flugplatz Samedan hat den Status eines Regionalflugplatzes (der einzige in der Südostschweiz). Damit verbunden ist die Anforderung zur Sicherstellung der nationalen wie auch internationalen Anbindung (gemäss Fördergesetz zum RFS, 2012).
      • BAZL: Siehe auch Beschreibung und Schweizer Karte der Regionalflugplätze 
      • Regionalflugplätze dienen in erster Linie der Geschäfts-, Touristik- und Arbeitsfliegerei. Sie ergänzen die Landesflughäfen als Träger des öffentlichen Luftverkehrs mit direkten Verbindungen ins In- und Ausland. Daneben nehmen auf den Regionalflugplätzen die Ausbildung und der Flugsport eine bedeutende Rolle ein.
      • In der Schweiz bestehen verschiedene Kategorien von Flugplätzen. Während die Landesflughäfen für die Anbindung der Schweiz an europäische und weltweite Zentren sorgen und die Regionalflugplätze internationale wie auch nationale Verbindungen sicherstellen, dienen die Flugfelder vorab der privaten Fliegerei und der Ausbildung.
      • Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) unterscheidet im Wesentlichen zwischen fünf Kategorien von Flugplätzen: Landesflughäfen, Regionalflugplätze, Flugfelder, Zivil mitbenutzte Militärflugplätze und Heliports.

     

    Status Ausserschengen-Zollflugplatz

    • RFS ist ein Ausserschengen-Zollflugplatz. Das ist ein Privileg, fordert aber auch bestimmte Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen und damit passende Infrastrukturen. Dieser Status ermöglicht, dass Flüge ausserhalb des Schengen-Raums direkt in Samedan landen dürfen und abgefertigt werden können.

    Mehr Info zu Regionalflugplätze

    Mehr Info zur Karte Schengen/Dublin

    • Der Regionalflughafen Samedan hat wesentliche regionalwirtschaftliche Bedeutung für den Kerntourismus, insbesondere für die Fünfstern-Hotellerie und für den Zweitwohnungsmarkt. Als Unternehmen ist der Regionalflughafen Samedan wichtig:
      • als Arbeitgeber
      • als flugnahen Betrieb (weitere Arbeitsplätze)
      • als Freizeitinfrastruktur

     

    • Alle Unternehmen rund um den Engadin Airport Samedan beschäftigen circa 100 Mitarbeitende (Helikopterpilot, Flughelfer, Feuerwehrmann, Rettungshelfer etc. sowie Arbeitsplätze im administrativen Bereich und Grenzwacht/Zoll).

     

    • Der Flughafen verfügt über brachliegende regionalwirtschaftliche Potentiale 
      • Durch Trend zu häufigeren, kürzeren Ferien können neue Zielgruppen und Märkte erschlossen werden.
      • Alleinstellungsmerkmal als ganzjährig geöffneter Flughafen im alpinen Raum.

    Vom erneuerten Flugplatz profitieren insbesondere Handel & Gewerbe, Hotellerie & Gastronomie sowie Freizeitinfrastrukturen im Oberengadin. Damit verbunden können Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden. Im weitesten Sinne profitieren somit die ganze Oberengadiner Bevölkerung und die umliegenden Regionen. Der Flugplatz hat eine hohe regionalwirtschaftliche Bedeutung.

    Zudem erfüllt der Flugplatz lebensnotwendige Funktionen im Bereich Suche und Rettung (Rega) sowie für die Versorgung im Gebirge (z.B. SAC und andere Hütten). Nicht zu vergessen sind die Heliflüge für den Lawinendienst in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Bergbahnen.

    Die Infra informiert öffentlich, etwa über Medienberichte, öffentliche Informationsveranstaltungen oder mit dieser Website unserflugplatz.ch, auf der Fragen sehr ausführlich beantwortet werden. Diese Website wird laufend ergänzt. Die Flughafenkonferenz informiert jeweils zeitnah über Verhandlungen und Entscheide.

    Im Dezember 2022 haben zwei Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Interessensgruppen stattgefunden und die baulichen, sowie nachhaltigen Bedürfnisse aufgenommen. Eine Steuerungsgruppe trägt die Ergebnisse der beiden Workshops zusammen und legt der Flughafenkonferenz im April 2023 ein Raumprogramm vor. Dieses bildet dann die Grundlage für die architektonische Überarbeitung des Flughafenprojekts. 

    • Der eigentliche Bedarf nach einer Erneuerung des bestehenden Flugplatzes ist gesetzlich festgehalten: 

    Gesetz zur Förderung des RFS
    Art.1 Zielsetzung: Zur Gewährleistung einer sicheren, nachhaltigen, langfristig stabilen und bedarfsgerechten Anbindung des Oberengadins an den Flugverkehr, welche den Ansprüchen der Region Oberengadin gerecht wird und die Basis für Flächenflugzeuge und Helikopterflüge bildet und auch ein Segelflugzentrum beinhaltet, sowie zur Sicherung der Mitwirkungsrechte der Region Oberengadin wird die Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan gegründet.

     

    • Bedarf bedeutet den regionalen Ansprüchen und der aviatischen Nachfrage gerecht zu werden. Mit der Charta wurde der übergeordnete Leitfaden zum Leistungsauftrag des RFS gegeben.

     

    • Der Bedarf eines neuen Flugplatzes ist aus Sicht der verschiedenen Anspruchsgruppen gegeben:
      • Gäste/Passagiere: Die Anzahl Bewegungen Start/Landungen auf dem Flugplatz Samedan ist seit Jahren stabil bei rund 15’000 pro Jahr. Die Nachfrage ist konstant und war auch in den verschiedenen Krisen der letzten Jahre stabil (Finanzkrise, Pandemie etc.). Der Bedarf aus Kundensicht ist zweifelsfrei gegeben.
      • Hotellerie/Tourismus: Gäste, die per Flugzeug anreisen, bringen Wertschöpfung in die Region. Sie sind von hoher Bedeutung. 
      • Bevölkerung: 2012 und 2017 hat sich die Oberengadiner Bevölkerung deutlich für die Erneuerung des Flugplatzes ausgesprochen.
      • Betreiberin: Der Flugplatz kann nur rentabel geführt werden, wenn nebst einer Sanierung des heutigen Regionalflughafens Samedan ein Weiterausbau getätigt werden kann. 

     

    • Bedarfsgerecht kann von zwei Seiten betrachtet werden: 1. Bedürfnis der Region und 2. Bedürfnis aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Bei beiden Sichtweisen muss das konkrete Bedürfnis jedoch nachvollziehbar sein oder sogar nachgewiesen werden können.

    JA, denn die Kernentwicklung ist lediglich die langfristige Sicherung des Betriebes durch Ersatz zwingend betriebsrelevanter Infrastruktur. Die für Region und Aviatik bedarfsgerechte Weiterentwicklung ist die weitere Modernisierung des aktuellen Betriebes.

    Zusammen sind Kernentwicklung + Weiterentwicklung = Entwicklungsschritt 1. Dieser Entwicklungsschritt ist zukunftsgerichtet und langfristig.

    JA, denn der RFS ist ein Ausserschengen-Zollflugplatz. Das ist ein Privileg, fordert aber auch bestimmte Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen und damit passende Infrastrukturen. Konzession, Status Regionalflugplatz und Schengen-Aussengrenze stellen Anforderungen an Infrastruktur. Diese Anforderungen kosten zwar mehr, leisten aber auch mehr:

    • mehr Platz – auch langfristig ausgerichtet – für Helikopterports ortsansässiger Firmen (Suche, Rettung, Versorgung, Tourismus)
    • Verbreiterter Hochbau wegen Neuausrichtung der Helikopterports mit Lärmriegel (längerer Fussabdruck)
    • Flächenflughangars für grosse Jets
    • Angepasste Einstellhalle für Betriebsfahrzeuge
    • Abstellfläche, Vorfelder
    • Segelflughangar
    • Parkierungsangebot in Garage
    • Erhöhte Sicherheit dank besser gesicherter Grenze Land-/Luftseite
    • Erhöhte Sicherheit durch zusätzliche Beleuchtung am Boden
    • Optimale Arbeitsabläufe und Prozesse für den gesamten Betrieb
    • Weniger Lärm für Samedan – erweitertet Lärmriegel
    • Energieeffizient – moderne Gebäudehülle und Haustechnik, alternative Wärmeerzeugung
    • Moderne, sichere Tankanlage
    • Ökologischer Ausgleich wird erfüllt

    Das aktuelle Bauprojekt ist die Zusammenfassung der Etappe 1 «Umsetzung regulatorischer Vorgaben» und Etappe 2 «Weiterentwicklung» -> Entwicklungsschritt 1

    Mit der Charta ist durch ein Mitwirkungsverfahren der Öffentlichkeit der übergeordnete Leitfaden zum Leistungsauftrag des RFS gegeben. Darin sind die Bedürfnisse der Region und aus betriebswirtschaftlicher Sicht klar ausgewiesen. 

    • Die Studie von Hanser und Partner aus dem Jahr 2011 zeigte bereits den Bedarf eines neuen Flugplatzes insofern auf, indem das Gästesegment und die Wertschöpfung für die Hotellerie und fürs Oberengadin insgesamt von den Fluggästen herkommend gegeben ist.
    • Man kann nicht pauschal von «einer» Bedarfsanalyse sprechen, da die verschiedenen Nutzer am Regionalflughafen Samedan unterschiedlich sind: Touristikfliegerei (Jet, inkl. Charter, Heli), Freizeitfliegerei (Kleinflugzeuge, Flugsport, Ausbildung und Segelflug), Geschäftsfliegerei (Jet, Turboprop) und Arbeitsfliegerei (Rettung, Transport). 
    • Die Nachfrage durch den Leistungsträger Regionalflughafen Samedan muss von Segment zu Segment klar differenziert werden: Im Segment der grösseren Jets, entsteht kaum eine Nachfrage direkt aufgrund des Angebots am Flugplatz. Der Regionalflughafen Samedan ist in diesem Fall eine Transportinfrastruktur, welche zur Erreichung des Ortes, an welchem das Bedürfnis befriedigt wird, genutzt wird. Der Regionalflughafen Samedan ist in diesem Segment Mittel zum Zweck. Bei der Kleinfliegerei oder bei Segelfliegern jedoch resultiert ein direkter Bedarf. 
    • Sowie viele Oberengadiner Hoteliers jährlich Millionen in die Erneuerung ihrer Infrastruktur investieren, so sind auch am Flugplatz Samedan wesentliche Erneuerungsinvestitionen nötig, denn der heutige Zustand des Flughafens nicht mehr zeitgemäss und seit Jahren wurde nichts mehr investiert. 
    • RFS hat wesentliche regionalwirtschaftliche Bedeutung für die Luxushotellerie und Zweitwohnungen, für den Tourismus im Oberengadin, für Handel und Gewerbe, als Unternehmen, als Arbeitgeber, als flugnahen Betrieb und dadurch weiteren Arbeitsplätzen und als Freizeitinfrastruktur. 
    • Das aktuelle Projekt wird dem heutigen Bedarf gerecht und entspricht nicht nur einer Sanierung des heutigen Flugplatzes. Der heutige Flugplatz wurde seit Jahren nicht mehr saniert. Es wurden lediglich noch Unterhaltsarbeiten und Reparaturen vorgenommen sowie Provisorien für Zoll und Sicherheit aufgestellt. 

  • In den vergangenen Jahren kam es am Regionalflughafen Samedan (RFS) immer wieder zu relevanten Vorkommnissen mit Menschen und Tieren, die sowohl deren Sicherheit wie auch den Flugbetrieb hätten gefährden können. Zu einem Unfall oder Ereignis mit schwerwiegenden Folgen ist es bislang glücklicherweise nicht gekommen. Damit dies auch so bleibt, sind für den neuen Flugplatz geeignete Massnahmen notwendig. 

    Im Zusammenhang mit dem Neubau und der Erweiterung des RFS wurde gemeinsam mit dem BAZL und weiteren Anspruchsgruppen eine Kombination von baulichen und operativen Massnahmen gefunden:

    • Sicherheitszaun lokal 2.5 Meter
    • Hinweiszaun als Perimetergrenze (1.2m) anstelle von Sicherheitszaun 2.5m
    • Pilotenschulung zur Steigerung des Risikobewusstseins
    • Schärfung Aufmerksamkeit des Towers (Kameraüberwachungen) 

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    Der Hinweiszaun ist 1.2 Meter hoch

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    Der Sicherheitszaun ist 2.5 Meter hoch

    Die Infra trägt die Mitverantwortung für einen sicheren Betrieb des Regionalflughafens Samedan (RFS). Die Infra muss gemäss Fördergesetz die dazu notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Bislang kam es seit 2014 zu 64 kritischen Vorfällen mit Menschen oder Tieren. Das ist eine stattliche Anzahl. Glücklicherweise kam es bis heute zu keinem Unfall. In die Zukunft gerichtet, wollen und können wir uns nicht dem Risiko eines Unfalls aussetzen. Auch im SIL Objektblatt vom 13. September 2019 wird die Problematik erkannt und erwähnt, dass die Wildtiere während der Flugbetriebszeiten die Piste nicht überqueren dürfen. Es ist zudem zu erwarten, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Auflagen für eine sicheren Betrieb eines Regionalflughafens in den kommenden Jahren verschärfen wird (allg. Tendenz).

    Mit einer Umzäunung werden mehrere Ziele verfolgt:

    • Schutz für Mensch
    • Schutz für Tier
    • Schutz für Fluggeräte vor Manipulation oder Beschädigung
    • Flugtüchtigkeit jederzeit gewährleisten
    • Sicherstellen, dass die Vorgaben des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) jederzeit erfüllt sind

    - Gesetz über die Förderung des Regionalflughafens Samedan
    Art. 1: Zielsetzung
    Zur Gewährleistung einer sicheren, nachhaltigen, langfristig stabilen und bedarfsgerechten Anbindung des Oberengadins an den Flugverkehr, welche den Ansprüchen der Region Oberengadin gerecht wird und die Basis für Flächenflugzeuge und Helikopterflüge bildet und auch ein Segelflugzentrum beinhaltet, sowie zur Sicherung der Mitwirkungsrechte der Region Oberengadin wird die «Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan» gegründet.

    - Folglich trägt die Infra die Mitverantwortung für einen sicheren Betrieb des RFS. Die Infra muss gemäss Fördergesetz die dazu notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen. 64 Vorfälle sind eine stattliche Anzahl. Glücklicherweise kam es bis heute zu keinem Unfall. In die Zukunft gerichtet wollen und können wir uns nicht dem Risiko eines Unfalls aussetzen.

    Die Eidgenössische Zollverwaltung fordert die Sicherung der Schengen-Aussengrenze, was de facto heisst, dass beim Neubau ein Zaun dazugehört. Der Zaun wird jedoch mit dem Hinweiszaun von 1.2 Meter Höhe und dem Sicherheitszaun von 2.5 Meter Höhe weniger hoch als ursprünglich geplant. 

    Gemeinsam mit dem BAZL und weiteren Stakeholdern wurde eine Kombination von baulichen und operativen Massnahmen gefunden:

    • Sicherheitszaun lokal 2.5 Meter
    • Hinweiszaun als Perimetergrenze mit Höhe von 1.2 Metern (anstelle von Sicherheitszaun 2.5 Meter)
    • Nutzung des Gewässers als natürliche Grenze
    • Pilotenschulung zur Steigerung des Risikobewusstseins
    • Schärfung Aufmerksamkeit des Towers (Kameraüberwachungen) 

    Elektronische Lösungen wurden ebenfalls geprüft. Diese sind zwar sind gut, greifen aber nicht unmittelbar ein. Bei der 1.8km langen Piste ist folglich eine «physische Barriere» notwendig.

    Bildlegende: blaue Linie: Hinweiszaun, 1.5 Meter. Rote Linie: Sicherheitszaun, 2.5 Meter 

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    Der Sicherheits- und Hinweiszaun führt als Perimeterschutz um den Flugplatz herum

    Glücklicherweise kam es bis heute zu keinem Unfall. Die dokumentierten Vorfälle zeigen aber das latente Sicherheitsrisiko. 64 Vorfälle sind eine stattliche Anzahl. Die Infra trägt die Mitverantwortung für einen sicheren Betrieb des RFS. Die Infra muss gemäss Fördergesetz die dazu notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen. In die Zukunft gerichtet, wollen und können wir uns nicht dem Risiko eines Unfalls aussetzen.

    Natürlich ist eine freie Sicht über die Flugplatzebene schöner. Aber letztendlich geht die Sicherheit vor. Sonst wären in der Vergangenheit weder Schienen noch Strassen gebaut worden und städtebaulich würde man heute auch nicht mehr weiterkommen.

    Das Image im Engadin hängt nicht von einem Zaun ab, sondern von den Bedürfnissen der Fluggäste. Das Kundensegment des RFS will Planungssicherheit und Flexibilität bei der An- und Abreise. Wenn wir das bieten können, dann kommen diese Gäste. Ohne Zaun können wir die Sicherheit längerfristig nicht mehr gewährleisten. Das hätte direkte Konsequenzen auf die Wertschöpfung im Tal und folglich auf das Image des Oberengadins.

  • Bei den folgenden Massnahmen wird auf eine nachhaltige und ökologische Entwicklung gesetzt:

    • GPU (ground power units): Bodensteckdosen zum Betrieb der elektronischen Systeme im Flugzeug am Boden
    • Lärmriegel, Gebäudeanordnung
    • Grundwasserwärmepumpen zur Wärmeerzeugung
    • Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung
    • Hangarierung/Abstellflächen: weniger Leerflüge dank Park- und Abstellflächen
    • E-Betriebsfahrzeuge und E-Mobilität generell
    • Tankanlage für alternativen Kraftstoff vorgesehen

    Weitere Massnahmen sind in Erarbeitung.

    12% der Fläche innerhalb des SIL Perimeters muss ökologisch aufgewertet werden. Mit den geplanten Massnahmen können für den ökologischen Ausgleich 12.8% erreicht werden. Somit sind die Anforderungen an den ökologischen Ausgleich auf dem Flugplatz Samedan vollständig erfüllt.

    Das Konzept zur Genehmigung durch ANU und BAFU liegt vor. 

    Aktuell stehen mehrere Ideen zum Beitrag der Berücksichtigung der Klimaziele 2050 im Raum. Diese müssen jedoch noch weiterentwickelt und konkretisiert werden:

    • Klimataxe zur Verwendung in regionalen Projekten zum Umweltschutz 
    • Erhöhung der durchschnittlichen Passagierzahl pro Bewegung
    • Photovoltaik-Anlage maximieren
    • Grundwassernutzung für die Wärmegewinnung
    • Flexibilität für künftige alternative Treibstoffe und Antriebsarten

  • Bei uns handelt es sich um Klein-Charterflüge. 
    Der Begriff Charter hat heutzutage das Image eines Zubringers für Billigtourismus. Das gilt aber nicht für unsere Pläne eines saisonalen Klein-Charterbetriebs für das Engadin. Denn der angestrebte Klein-Charter bietet mindestens Businessclass Qualität und einen perfekten In-Flight Service (Catering etc.)

    Ein Charterflug ist ein Bedarfsflug. Das heisst, er findet nur dann statt, wenn tatsächlich ein Bedarf besteht. Er ist kein fester Bestandteil in den Flugplänen von Airlines. Tickets können öffentlich erworben werden.

    Der Chartergast im ursprünglichen Sinn (= Billigtourismus) ist kein Gast fürs Engadin. Unsere Zielkundschaft war schon immer und ist weiterhin ein hochwertiges Kundensegment mit Wertschöpfungspotenzial für das Tal.

    Siehe dazu auch die Medienmitteilung zum Studienabschluss betreffend Charterflügen

    Das Zielsegment sind Gäste, welche sonst in der Business- oder Firstclass reisen und sich dann z.B. von Zürich mit dem Limousinenservice ins Engadin fahren lassen.

    Die Zielkundschaft sind nicht Billigtouristen und Schnäppchenjäger, sondern ein hochwertiges Kundensegment mit Wertschöpfungspotenzial im Tal. 

    Bei einem Charterflug gibt es im Vergleich zum Linienflug keinen regulären Flugplan, Termine und Zeiten sind unregelmässig und orientieren sich am Bedarf. Die Verantwortung für Ausfälle, verloren gegangenes Gepäck, liegt beim Reiseveranstalter und nicht bei der Airline.

    wirtschaftlich:

    • Erschliessung neuer Kundensegmente resp. Zielmärkte 
    • Attraktiver Zubringer für etablierte Zielmärkte 
    • Anbindung an die wichtigsten europäischen Metropolen 
    • Business Class Comfort
    • Einfache Prozesse und rasche Door to Door Verbindungen
    • Bezahlbar, aber nicht günstig
    • Kein Massen- und Billigtourismus 
    • Bestehende touristische Angebote mit passenden Flügen verbinden und neue Angebote schaffen
    • Im Vergleich zum Linienverkehr ist es ein Bedarfsflug, d.h. es finden nur Flüge statt, wenn auch ein ausreichender Bedarf da ist
    • Wertschöpfung in der Luxushotellerie des Oberengadins
    • Nutzung auch durch Einheimische möglich (Bsp. günstige Empty Legs Angebote, vgl. Palace in the Air)
    • Arbeitsplätze vor Ort in der Region und am Flughafen halten und neue schaffen.

    ökologisch:

    • Erhöhung der Passagierzahlen pro Flugbewegung. Diese liegt aktuell auf knapp über 1.
    • Reduktion von vielen Kleinjet Anflügen und folglich von Kerosin und Lärm, denn  die Umweltbelastung eines Kleinjets ist identisch mit derjenigen eines Klein-Charters für rund 30 Personen .
    • Reduktion von privaten Anreisenden mit Auto vom Flughafen Zürich (von einem Linienflug herkommend)
       

    Damit Klein-Charterflüge stattfinden können, muss ein Sicherheitskonzept vom BAZL geprüft und genehmigt werden. Die definierten Prozesse werden vom BAZL überprüft. 

    Bei Klein-Charterflügen kommen die Sicherheitskontrollen für Passagiere, Crew und Gepäck dazu. Das heisst, die Zollprozesse wurden detailliert erarbeitet und optimiert. Diese Prozesse müssen physisch und architektonisch so weit unterstützt werden, damit ein zusätzlicher Personaleinsatz möglichst geringgehalten werden kann.

    Das Ziel ist es, möglichst wenig Infrastruktur und Ressourcen extra für die Klein-Charterflüge bereitstellen zu müssen. 
     

    Insgesamt wird durch die Klein-Charterflüge eine Reduktion an Flugbewegungen und Lärm angestrebt, denn dank Klein-Charterflügen kommt es zu:

    • Erhöhung der Passagierzahlen pro Flugbewegung. Diese liegt aktuell auf knapp über 1.
    • Reduktion von vielen Kleinjet Anflügen und folglich von Kerosin und Lärm, denn die Umweltbelastung ist identisch mit derjenigen eines Klein-Charters für rund 30 Personen.
    • Reduktion von privat Anreisenden mit Auto vom Flughafen Zürich (von einem Linienflug herkommend)
    • Weniger zusätzlichen Flugbewegungen im Schnitt. In der Hochsaison zwischen Dezember bis März und Juli bis August wird mit wöchentlich 4 Flügen (8 Bewegungen) gerechnet. Insgesamt machen diese zusätzlichen rund 200 Flugbewegungen ein Plus von 1,4% bei aktuell rund 14’000 Bewegungen pro Jahr aus. Insgesamt wird jedoch eine stabile Anzahl an Bewegungen erwartet oder sogar eine Reduktion, da einzelne Jetflüge dank Klein-Charterflügen entfallen.

    Wir reden hier somit von rund 30 Passagieren pro Flugzeug 

    Aufgrund der Topografie und der Höhenlage des RFS ist der Betrieb eines regulären Charters mit Flugzeugen wie z.B. A318 mit weit über 100 Passagieren an Bord nicht möglich. Die technischen Möglichkeiten sind nicht gegeben (Bsp. Leistungsfähigkeit der Maschinen für den Start mit voller Ladung). 

     

     

    Die Gestaltung und Vermarktung solcher Angebote erfolgen durch private Anbieter. 2020 hat zum Beispiel das Badrutts Palace Hotel ein solches Angebot zwischen Samedan und London unter dem Titel «Palace in the Air» entwickelt und vermarktet. Die Infra sorgt lediglich dafür, dass mit der erneuerten Flughafeninfrastruktur auch Klein-Charterflüge sicher und bedarfsgerecht abgewickelt werden können.
     

  • Die Engadin Airport AG ist eine private Aktiengesellschaft, die den Betrieb des Flugplatzes sicherstellt. Dafür bezahlt sie der Infra eine jährliche Fixpacht von CHF 760'000 sowie eine vom Motorflugumsatz abhängige Erfolgspacht für die Infrastrukturen, welche durch die Infra bereitgestellt und unterhalten und erneuert werden.

    - Variante 1
    Ein oder mehrere Entwicklungspartner finanzieren einen Teil der nicht-Kerninfrastruktur und bewirtschaften diese auf eigene Rechnung, gestützt auf eine oder mehrere Leistungsvereinbarungen. 

    - Variante 2
    Die öffentliche Hand finanziert die Gesamtkosten der Entwicklungsetappe 1 beziehungsweise gibt Garantien für eine zusätzliche Fremdfinanzierung ab.
     

    Es braucht nicht zwingend einen privaten Investor oder Entwicklungspartner.

    Vorteile eines privaten Investors/Entwicklungspartners:

    • Übernimmt Betriebsverantwortung 
    • Trägt Finanz-/Geschäftsrisiko aus dem Geschäftsmodell Betrieb

    Die bisherigen Vorlagen und Abstimmungen (2012 und 2017) haben jeweils die Möglichkeit zur Finanzierung von weiterführenden Investitionen offen gelassen. 
     

    Es werden zwei grundsätzlich verschiedene Finanzierungsmodelle vorbereitet. Wenn die Präqualifikation zeigt, dass kein Entwicklungspartner gefunden werden kann oder falls die Politik keinen Entwicklungspartner will, kann das Modell Infra umgesetzt werden:

    - Infra übernimmt Konzession von EAS AG und betreibt den Flughafen öffentlich-rechtlich

    • Infra wird zur Betreibergesellschaft (selbst oder mit einer noch zu gründenden Tochtergesellschaft)
    • Sie geht ins betriebliche und finanzielle Risiko und sichert sich dafür die nötigen öffentlichen Mittel.
    • Sie kann Unterbaurechte an Investoren / Private abtreten (insb. Hallen) und mit Privaten Pachtverträge abschliessen.
    • Keine oder nur untergeordnete Ausschreibungsverfahren nötig (Grundstücksprivileg).
       

    Auftrag und Ziel ist ein kostendeckender Betrieb des Flughafens.

    Obwohl die Infra in den vergangenen Jahren rund 10 Jahren mehr als CHF 6 Mio. investiert hat, konnte auf die öffentlichen Zuschüsse verzichtet werden. Damit sind der öffentlichen Hand Ausgaben von bis zu CHF 7. Mio. erspart geblieben.

    In der Botschaft 2012 wird aufgrund der Planerfolgsrechnungen darauf hingewiesen, dass die öffentliche Hand damit rechnen muss, ca. CHF 700'000.- pro Jahr an ein Defizit des Flugplatzes beizutragen. 

    In der Botschaft 2017 zum Verpflichtungskredit von CHF 8.5 Mio. zur Mitfinanzierung der Kernentwicklung stand, dass mittel- bis langfristig über weitere Investitionen in die Infrastruktur, auch durch Private, entschieden werden soll.

    Gesetz zur Förderung des RFS
    Art. 6 Leistungsauftrag
    Die Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan stellt die Flughafeninfrastruktur einer Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zur Verfügung. (…) Sie kann die Finanzierung von Teilbereichen der Infrastruktur anderweitigen Unternehmen übertragen, beispielsweise der Rega.

    Botschaft 2012

    • Referenzszenario „schlecht“, jährlicher Nettozuschuss CHF 700‘000.- (bei Investitionen von CHF 26 Mio. ohne Leistungssteigerung „Mini“)

    Botschaft 2017

    • Situation heute
    1. Betreiber Engadin Airport AG – privat (Leistungsvereinbarung)
    2. Rega / Helibernina – privat (Unterbaurecht)
    • Lösungsvarianten z. Hd. Flughafenkonferenz im 2023
    1. Entwicklungspartner (Betrieb & Finanzierung) - privat
    2. Infra Operations (Betrieb & Finanzierung) – öffentlich

     

    Einbezug von Entwicklungspartnern?
    Für die Finanzierung wurden im Gesetz, in der Botschaft 2012 sowie in der Botschaft 2017 auch Dritte zur Finanzierung von Entwicklungsmassnahmen vorgesehen resp. zugelassen. 

    Gesetz zur Förderung des RFS
    Art. 6 Leistungsauftrag: 
    Die Infrastrukturunternehmung Regionalflughafen Samedan stellt die Flughafeninfrastruktur einer Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zur Verfügung.  …. Sie kann die Finanzierung von Teilbereichen der Infrastruktur anderweitigen Unternehmen übertragen

    Botschaft Volksabstimmung 2017
    Ziff. 2. Investitionen in die Kernentwicklung
    Mit dem beantragten Verpflichtungskredit sollen Investitionen in die Kernentwicklung des Flughafens Samedan mitfinanziert werden. Damit soll die vom Gesetz verlangte sichere, nachhaltige, langfristig stabile und bedarfsgerechte Anbindung des Oberengadins an den Flugverkehr sichergestellt werden. Je nach Entwicklung ist mittel- und langfristig über weitere Investitionen in die Infrastruktur, auch durch Private, zu entscheiden.

innovativ und kreativ

Die Engadinerinnen und Engadiner sind es heute und waren es schon immer: innovativ und kreativ. Wahre Pioniere. In der touristischen Vermarktung genauso wie in der schon sehr frühen zusätzlichen Erschliessung des Tals durch den Flugplatz.

Die Engadinerinnen und Engadiner lieben ihre Heimat, die einzigartige Natur und wissen sie zu schätzen. Genauso wie den Regionalflugplatz Samedan. Darum ist es unser höchstes Ziel, einen neuen Flugplatz zu entwickeln, der bestmöglich in Einklang steht mit der Natur und den Besonderheiten des Engadins und mit den Menschen, die hier leben.

Heimat

neugierig und aufgeschlossen

Die Engadinerinnen und Engadiner sind ein neugieriges, aufgeschlossenes Volk. Allem gegenüber: neuen Ideen, anderen Kulturen, Andersdenkenden. Sie sind aber auch verschlossen. Dann nämlich, wenn Diskretion gefragt ist.

Die Engadinerinnen und Engadiner erkennen Chancen, denken zukunftsorientiert. Etwa, dass sie mit dem neuen Flugplatz schneller in die Welt ausschwärmen und sich genauso schnell die Welt ins Engadin holen.

zukunftsorientiert